Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird in der Regel von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen. Die Therapie muss von einem Arzt verordnet werden und umfasst die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen.
Folgende Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen:
Soweit es möglich ist, versuche ich einen passenden Termin schnellstmöglich für Sie zu finden und
Ihre Wünsche dabei zu berücksichtigen.
Steht aktuell kein Therapieplatz zur Verfügung, führe ich eine Warteliste, oder kann vorerst eine Diagnostikstunde mit Beratung
durchführen.
Ab dem 18. Geburtstag ist eine Zuzahlung zur Verordnung direkt an den Therapeuten zu bezahlen, es sei denn, Sie haben eine Zuzahlungsbefreiung durch Ihre Krankenkasse.
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine Nachricht per Email.
Tel. 0174 24 888 41